Kursdetails

Termin
Uhrzeit
1 Tag 8.00-16.00 Uhr, Termin nach Bedarf
Trainingseinheiten
7
Preis
100,00 EUR
VA-Ort
WIFI Villach (Technologiepark, Europastr. 10, 9524 Villach / St. Magdalen)
VA-Nr.
30840029
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos

Berufskraftfahrer-WB: Modul 5 Ladungssicherung, Vorschriften, wirt. Umfeld, Marktordnung 1d, 2b, 3g (LKW)

VA-Nr.: 30840029
EUR 100,00
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Beschreibung


Inhalte:

* 1 d Ladungssicherung
* Vorschriften LKW (4,5 Stunden Theorie): Kraftübertragung auf die Fahrbahn, Auswirkungen des Trägheitsgesetzes, Kräfte, die auf das Fahrzeug und das Ladegut wirken, Eigenlenkverhalten des Fahrzeuges, Beladungsvorschriften, Physikalische Grundlagen, Sicherung des Ladegutes, Begriffe, Arten von Zurrmitteln, Verantwortung für die Beladung, Lastverteilung auf der Ladefläche, Ladungssicherung, Arten von Ladungssicherungen.
* Praktischer Teil am LKW 2 b, 3g (0,5 Stunden): Kenntnis der Marktordnung und des wirtschaftlichen Umfeldes LKW (2 Stunden)
* Vorschriften für den Güterverkehr: gewerblicher Güterverkehr, Fahrverbote, Fahrzeugkombinationen, Einsatz vom Umschlaggeräten

ACHTUNG: 100 % Anwesenheitspflicht - keine Prüfung

Ziel


Weiterbildung gemäß §12 GWB BGBl. II 139/2008, Anlage 1

Das vorrangige Ziel der EU - Weiterbildung von Berufskraftfahrer ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ungenügende oder fehlende Ladungssicherheit oder Fehlverhalten beim Be- und Entladen sind Ursachen vieler Unfälle. Dieses Weiterbildungsmodul soll dabei einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um derartige Unfälle und auch Schäden zu vermeiden.

Vier Module sind fix vorgegeben, ein Modul ist frei wählbar.

Zielgruppe


LKW-Lenker der Führerscheinklassen C,C1, C + E, C1 + E.

ACHTUNG:
Personen, die eine Lenkberechtigung für die Klassen C oder D beim Bundesheer erwerben und deren Lenkberechtigung von der Führerscheinbehörde in eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben wird, haben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben für die Eintragung des Codes C95 oder D95 zwingend eine Grundqualifikationsprüfung zu absolvieren!

Eine absolvierte Weiterbildung erlaubt nicht die Eintragung des Codes 95! In weiterer Folge ist die absolvierte Weiterbildung auch in Zukunft nicht anrechenbar, da die erste Weiterbildung nach der Grundqualifikationsprüfung erfolgen muss! Sie werden daher im eigenen Interesse ersucht, darauf zu achten, dass Personen, die zwingend eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren müssen, keine Weiterbildung durchlaufen (liegt nicht in der Verantwortung des WIFI Kärnten!).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es in den gesetzlichen Regelungen (GütbefG. GelverkG, KflG) keine Wahlmöglichkeit zwischen Grundqualifikationsprüfung und Weiterbildung gibt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7, Herrn Mag. Norbert Niederdorfer, Telefon 050-536-17052

Bemerkung:


Veranstaltung der WIFI Kärnten GmbH
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
Auskünfte unter 05 9434 945


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