Kursdetails

Termin
Uhrzeit
2 Abende 17.30-21.30 Uhr, Termin nach Bedarf
Trainingseinheiten
7
Preis
90,00 EUR
VA-Ort
WIFI Villach (Technologiepark, Europastr. 10, 9524 Villach / St. Magdalen)
VA-Nr.
30842029
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos

Berufskraftfahrer-WB: Modul 4 Gesundheit, Verkehrs-, Umweltsicherheit 3a - 3f (LKW, Bus)

VA-Nr.: 30842029
EUR 90,00
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Beschreibung


Inhalte:
* Sensibilisierung auf Risiken des Straßenverkehrs
* Wahl der Fahrgeschwindigkeit
* Fahren auf Sicht, halbe Sicht, Gefahrensicht
* rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, vorausschauendes Fahren, vorsichtig fahren, selektives Sehen, Ablenkung
* Rechtseinbiegen, Linkseinbiegen
* Einschätzen der Längs- und Seitwärtsbewegung des Fahrzeuges, Einordnen auf der Fahrbahn
* Verhalten in Notfällen wie Verkehrsunfall, Abschlepppflicht, Hilfeleistungspflicht, Einsatz von Feuerlöschern, Meldepflichten bei Unfällen, Unfallstatistik
* Eisenbahnkreuzung, Tunnel, Vorbeugungsmaßnahmen gegen das Schlepperwesen
* Grundsätze der Ergonomie, Gesundheit erhalten (Übungen), richtige Ernährung
* Suchtmittel wie Alkohol und Medikamente, Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuglenkers
* der Fahrer/das Fahrzeug als Imageträger

ACHTUNG: 100 % Anwesenheitspflicht - keine Prüfung

Ziel


Weiterbildung gem. §12 GWB BGBl. II 139/2008 Anlage 1

Das vorrangige Ziel der EU-Weiterbildung von Berufskraftfahrer ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Gerade die Themen Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Gesundheit und Sicherheit der Fahrer sind dabei von größter Bedeutung. Dieses Weiterbildungsmodul soll dazu beitragen, Gesundheitsschäden vorzubeugen, Unfälle zu vermeiden und das eigene Verhalten in Bezug auf die Rolle als Imageträger des Unternehmens und der Branche zu sensibilisieren.

Vier Module sind fix vorgegeben, ein Modul ist frei wählbar.

Zielgruppe


LKW-/ Bus-Lenker Führerscheinklassen: C, CE, C1, C1 + E, D, DE

ACHTUNG:
Personen, die eine Lenkberechtigung für die Klassen C oder D beim Bundesheer erwerben und deren Lenkberechtigung von der Führerscheinbehörde in eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben wird, haben auf Grund der gesetzlichen Vorgaben für die Eintragung des Codes C95 oder D95 zwingend eine Grundqualifikationsprüfung zu absolvieren!
Eine absolvierte Weiterbildung erlaubt nicht die Eintragung des Codes 95! In weiterer Folge ist die absolvierte Weiterbildung auch in Zukunft nicht anrechenbar, da die erste Weiterbildung nach der Grundqualifikationsprüfung erfolgen muss! Sie werden daher im eigenen Interesse ersucht, darauf zu achten, dass Personen, die zwingend eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren müssen, keine Weiterbildung durchlaufen (liegt nicht in der Verantwortung des WIFI Kärnten!).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es in den gesetzlichen Regelungen (GütbefG. GelverkG, KflG) keine Wahlmöglichkeit zwischen Grundqualifikationsprüfung und Weiterbildung gibt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7, Herrn Mag. Norbert Niederdorfer, Telefon 050-536-17052

Bemerkung:


Veranstaltung der WIFI Kärnten GmbH
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
Auskünfte unter 05 9434 945


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